Reitanlage Reuscher


 

Reitunterricht

 

Unser Reitunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene in den Bereichen Springen und Dressur findet ganzjährig statt.

  • Unterricht von montags bis samstags für Anfänger und Fortgeschrittene
  • Ponyclub, Ponyführen, Longenunterricht, Einzelunterricht, Gruppenunterricht
  • Dressur- und Springunterricht, auch für externe Reiter

 

Unsere Reitstunden werden ab dem 01.06.2019 über ein Online-Buchungssystem verwaltet!

Reitschüler haben somit den vollen Überblick über alle Reitstunden und sonstige Angebote und können sich direkt selbst einbuchen, stornieren oder bei ausgebuchten Stunden dank Warteliste doch noch eine Chance zur Teilnahme bekommen.

Für die Teilnahme am Reitunterricht ist eine Anmeldung über das Online-Reitbuch erforderlich. 

 Preisliste  

 

>>>>WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR REITSCHÜLER<<<<

 

UPDATE 24.06.2020

Weitere Lockerungen mit der 10. CoBeVO

Heute tritt die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz  in Kraft und mit ihr zwei wichtige Lockerungen für den Pferdesport (immer unter Beachtung der entsprechenden Hygienekonzepte):

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig. Bei darüber hinaus gehenden Gruppengrößen gilt die Abstandsregelung.

Somit können auch Voltigiergruppen wieder trainieren und Wettkämpfe austragen. Beim Reit- und auch Fahrunterricht sind Hilfestellungen wieder möglich, so das z.B. auch Kinder- und Anfängerunterricht wieder stattfinden kann.
Beim Sport im Innenbereich ist weiterhin die Erfassung der Kontaktdaten erforderlich!

Quellen:

https://www.pferdesportverband-rlp.de/coronavirus-auswirkungen-auf-den-pferdesport-in-rheinland-pfalz/ 

 


 

UPDATE 27.05.2020

Die 8. Landesverordnung ist in Kraft – Sport auch im Innenbereich erlaubt!

Mit dem heutigen Tag tritt die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung  Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) in Kraft und erlaubt unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienekonzepte unter anderem auch wieder den Sport im Innenbereich. Damit sind auch flächendeckend auch die Reithallen wieder für Unterricht nutzbar!

Quellen:

https://www.pferdesportverband-rlp.de/coronavirus-auswirkungen-auf-den-pferdesport-in-rheinland-pfalz/ 

 


 

Update 16.03.2020

Coronavirus: Bundesregierung ordnet Schließung von Sportanlagen an 

 

EMPFEHLUNGEN FÜR REITSCHULEN

Vorbehaltlich regionaler behördlicher Vorgaben gilt für Reitschulen, dass unter strikter Einhaltung der hygienischen Vorgaben ein Notbewegungsplan sichergestellt werden muss:

 

  • Nur Reitschüler, die eigenständig ein Pferd vorbereiten, reiten und nachher versorgen, sollen von der verantwortlichen Person des Vereins/Betriebs auf freiwilliger Basis dafür vorgesehen werden.
  • Die fachkompetente Koordination dieser „Notbewegungshelfer“ übernimmt entweder der Betriebsleiter, ein Vorstandsmitglied oder der leitende Reitlehrer.
  • Die Pferdevor- und -nachbereitung muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn bedarf einer zielgerichteten Betreuung. Entsprechende Abstände der Pferde z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten. Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20m x 40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden.
  • Nach der umfänglichen Versorgung der Pferde bitten wir darum, wiederum den Sanitärbereich aufzusuchen und sich wiederum gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren bevor der Heimweg angetreten wird.

Quellen: 

https://www.st-georg.de/news/pferde-und-leute/coronavirus-notfallplan-fuer-pferdebesitzer-und-reitbetriebe/

https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/coronavirus-bundesregierung-ordnet-schliessung-von-sportanlagen-an

 

Bei weitern Fragen bitten wir um Rücksprache!

 

Reitschüler, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen können, werden gebeten sich bereits eigenständig im Vorfeld auszubuchen, ehe die 24-Stunden-Frist abgelaufen ist.

  

Wir halten Sie auf dem Laufenden und bitten um Verständnis!

 

Bleiben Sie gesund!

 

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